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   LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05   

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LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05 (https://dejure.org/2006,6986)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2006 - 4b O 346/05 (https://dejure.org/2006,6986)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2006 - 4b O 346/05 (https://dejure.org/2006,6986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 181 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05
    Diesen Erwägungen - deren Berechtigung der BGH in seiner Revisionsentscheidung "Standard-Spundfass" (GRUR 2004, 966) ausdrücklich offen gelassen hat - vermag die Kammer nicht zu folgen.

    Nachdem die Lizenzschutzrechte von Hause aus territorial beschränkt sind, die durch einen Industriestandard gesicherte Möglichkeit ihrer Vergabe den maßgeblichen "Markt" für die Verleihung von Benutzungserlaubnissen begründet (BGH, GRUR 2004, 966, 967 f. - Standard-Spundfass) und die bei einer solchen Sachlage mit der Inhaberschaft der Lizenzschutzrechte verbundene Ausschließlichkeitsbefugnis die marktbeherrschende Position der Lizenzgeber hervorruft, wäre ein eben diese Schutzrechte und ihre Lizenzierung betreffender vergleichbarer Markt, der die Lizenzvergabe in einem anderen Territorium oder zu einer anderen (früheren) Zeit unter regulären Wettbewerbsbedingungen zum Gegenstand hat, von vornherein nur denkbar, wenn es zu einer Lizenzvergabe bereits vor der Etablierung des MPEG 2-Standards gekommen wäre.

    Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend stehen die Beklagten auf dem Standpunkt, dass eine Diskriminierung insbesondere dann in Betracht kommt, wenn der Zugang zu einem nachgelagerten Markt aufgrund einer Norm oder normähnlichen Rahmenbedingung von der Einhaltung der patentgemäßen Lehre abhängig ist und der Patentinhaber diesen Umstand dazu ausnutzt, den Marktzutritt nach Kriterien zu beschränken, die der Zielsetzung des GWB (die Freiheit des Wettbewerbs zu gewährleisten) widersprechen (BGH, GRUR 2004, 966 - Standard-Spundfass).

    An sie dürfen keine zu geringen Anforderungen gestellt werden, wenn die technische Lehre des Lizenzpatents zu einer Industrienorm erhoben worden ist, so dass der Schutzrechtsinhaber seine marktbeherrschende Stellung nicht allein dem in der patentierten Erfindung liegenden technischen Fortschritt verdankt, sondern im wesentlichen auch der Tatsache, dass sich aufgrund des bestehenden Industriestandards von vornherein keine Nachfrage nach anderen konkurrierenden technischen Lösungen entwickeln kann (BGH, GRUR 2004, 966, 968 - Standard-Spundfass).

    Ob die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist, richtet sich danach, ob die relative Schlechterbehandlung der betroffenen Unternehmen als wettbewerbskonformer, durch das jeweilige Angebot im Einzelfall bestimmter Interessenausgleich erscheint oder aber auf Willkür bzw. wirtschaftlich/unternehmerisch unvernünftigem Handeln beruht (BGH, GRUR 2004, 966, 969 - Standard-Spundfass).

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05
    Für den Bereich des Patentrechts hat der BGH in Ansehung dieser Grundsätze jede Form der Teilnahme an einer Patentverletzung zur Haftungsbegründung ausreichen lassen (BGH, GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung) und jeden, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Patentverletzung mitgewirkt hat, als Verletzer angesehen, wobei auch die Unterstützung oder Ausnutzung einer Patentverletzungshandlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlungen hatte (BGH, NJW 2000, 213 - Räumschild; GRUR 1995, 62 - Betonerhaltung).

    Hierdurch haben weder die Beklagte zu 1) noch der Beklagte zu 2) willentlich und adäquat-kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Patentverletzung mitgewirkt bzw. eine solche gefördert und damit einen eigenen Haftungsgrund gesetzt (vgl. BGH, NJW 2000, 213 - Räumschild).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05
    Zwar ist das Anbringen eines Hyperlinks für sich genommen zunächst eine neutrale Handlung, die ähnlich einem textlichen Fundstellennachweis das Auffinden der Internetseite durch einen entsprechenden Verweis erleichtert; auch erkennt der Benutzer durch die Adresszeilen, dass er beim Anklicken des Hyperlinks die von ihm ursprünglich aufgerufene Seite verlässt und auf die Seite eines anderen Unternehmens wechselt (vgl. zur Haftung für Hyperlinks die zumeist zum Urheber- oder Kennzeichnungsrecht ergangenen Entscheidungen BGH, NJW 2004, 2158 - Schöner Wetten; 2004, 3102 - Störerhaftung des Internet-Auktionshauses bei Fremdversteigerung; 2003, 3406 - Paperboy; OLG München, GRUR-RR 2005, 220 - Kennzeichenrelevante Handlung durch Verlinkung mit Gewinnspiel; LG Hamburg, NJW 1998, 3650; grundsätzlich: Hoffmann, NJW 2005, 2595; ders. NJW 2004, 2569; MüKo-BGB Ergänzungsband - 28.02.2005 Rn. 534 f.; Ott, WRP 2006, 691; Schreiber, WRP 2005, 442; Spindler, MMR 2002, 495; Stadler, JurPC Web-Dok.
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05
    Zwar ist das Anbringen eines Hyperlinks für sich genommen zunächst eine neutrale Handlung, die ähnlich einem textlichen Fundstellennachweis das Auffinden der Internetseite durch einen entsprechenden Verweis erleichtert; auch erkennt der Benutzer durch die Adresszeilen, dass er beim Anklicken des Hyperlinks die von ihm ursprünglich aufgerufene Seite verlässt und auf die Seite eines anderen Unternehmens wechselt (vgl. zur Haftung für Hyperlinks die zumeist zum Urheber- oder Kennzeichnungsrecht ergangenen Entscheidungen BGH, NJW 2004, 2158 - Schöner Wetten; 2004, 3102 - Störerhaftung des Internet-Auktionshauses bei Fremdversteigerung; 2003, 3406 - Paperboy; OLG München, GRUR-RR 2005, 220 - Kennzeichenrelevante Handlung durch Verlinkung mit Gewinnspiel; LG Hamburg, NJW 1998, 3650; grundsätzlich: Hoffmann, NJW 2005, 2595; ders. NJW 2004, 2569; MüKo-BGB Ergänzungsband - 28.02.2005 Rn. 534 f.; Ott, WRP 2006, 691; Schreiber, WRP 2005, 442; Spindler, MMR 2002, 495; Stadler, JurPC Web-Dok.
  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05
    Als "unangemessen" ist eine Lizenzforderung zu betrachten, wenn sie den hypothetischen Preis, der sich bei wirksamem Wettbewerb auf dem beherrschten Markt gebildet hätte, erheblich überschreitet, es sei denn, es gibt eine wirtschaftliche Rechtfertigung für diese Preisgestaltung (zu Art. 82 EG: EuGH, Slg 1978, S. 207, 305 - United Brands; zu § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB: Immenga/Mestmäcker, aaO, § 19 Rn. 153, 159, 160).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05
    Solche liegen nach der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2004, 524 - IMS Health) vor, wenn (kumulativ).
  • LG Hamburg, 12.05.1998 - 312 O 85/98

    D-Orffdepp des Monats - §§ 823, 824 BGB, Haftung für Internet-Verweise, fehlende

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05
    Zwar ist das Anbringen eines Hyperlinks für sich genommen zunächst eine neutrale Handlung, die ähnlich einem textlichen Fundstellennachweis das Auffinden der Internetseite durch einen entsprechenden Verweis erleichtert; auch erkennt der Benutzer durch die Adresszeilen, dass er beim Anklicken des Hyperlinks die von ihm ursprünglich aufgerufene Seite verlässt und auf die Seite eines anderen Unternehmens wechselt (vgl. zur Haftung für Hyperlinks die zumeist zum Urheber- oder Kennzeichnungsrecht ergangenen Entscheidungen BGH, NJW 2004, 2158 - Schöner Wetten; 2004, 3102 - Störerhaftung des Internet-Auktionshauses bei Fremdversteigerung; 2003, 3406 - Paperboy; OLG München, GRUR-RR 2005, 220 - Kennzeichenrelevante Handlung durch Verlinkung mit Gewinnspiel; LG Hamburg, NJW 1998, 3650; grundsätzlich: Hoffmann, NJW 2005, 2595; ders. NJW 2004, 2569; MüKo-BGB Ergänzungsband - 28.02.2005 Rn. 534 f.; Ott, WRP 2006, 691; Schreiber, WRP 2005, 442; Spindler, MMR 2002, 495; Stadler, JurPC Web-Dok.
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05
    Zwar ist das Anbringen eines Hyperlinks für sich genommen zunächst eine neutrale Handlung, die ähnlich einem textlichen Fundstellennachweis das Auffinden der Internetseite durch einen entsprechenden Verweis erleichtert; auch erkennt der Benutzer durch die Adresszeilen, dass er beim Anklicken des Hyperlinks die von ihm ursprünglich aufgerufene Seite verlässt und auf die Seite eines anderen Unternehmens wechselt (vgl. zur Haftung für Hyperlinks die zumeist zum Urheber- oder Kennzeichnungsrecht ergangenen Entscheidungen BGH, NJW 2004, 2158 - Schöner Wetten; 2004, 3102 - Störerhaftung des Internet-Auktionshauses bei Fremdversteigerung; 2003, 3406 - Paperboy; OLG München, GRUR-RR 2005, 220 - Kennzeichenrelevante Handlung durch Verlinkung mit Gewinnspiel; LG Hamburg, NJW 1998, 3650; grundsätzlich: Hoffmann, NJW 2005, 2595; ders. NJW 2004, 2569; MüKo-BGB Ergänzungsband - 28.02.2005 Rn. 534 f.; Ott, WRP 2006, 691; Schreiber, WRP 2005, 442; Spindler, MMR 2002, 495; Stadler, JurPC Web-Dok.
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05
    Es genügt deswegen die Feststellung, dass die einzelnen Beteiligten neben der Kenntnis der Tatumstände wenigstens in groben Zügen den jeweiligen Willen haben, die Tat gemeinschaftlich mit anderen auszuführen oder sie als fremde Tat zu fördern; objektiv muss eine Beteiligung an der Ausführung der Tat hinzukommen, die in irgendeiner Form deren Begehung fördert und für diese relevant ist (BGH, NJW 1998, 377; BGHZ 89, 383).
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05
    Für den Bereich des Patentrechts hat der BGH in Ansehung dieser Grundsätze jede Form der Teilnahme an einer Patentverletzung zur Haftungsbegründung ausreichen lassen (BGH, GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung) und jeden, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Patentverletzung mitgewirkt hat, als Verletzer angesehen, wobei auch die Unterstützung oder Ausnutzung einer Patentverletzungshandlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlungen hatte (BGH, NJW 2000, 213 - Räumschild; GRUR 1995, 62 - Betonerhaltung).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

  • BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88

    Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

  • BGH, 14.02.2006 - X ZR 93/04

    Melanie

  • OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04

    "Miss 17"

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens

  • EuGH, 05.10.1988 - 53/87

    CICRA u.a. / Renault

  • BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93

    "Kunststoffaufbereitung"; Beginn der Verjährungsfrist zu Lasten des Lizenznehmers

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2003 - 2 U 53/03
  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 118/67

    Haftung des Geschädigten für das Wissen Dritter

  • OLG München, 15.07.2004 - 6 U 5263/03

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 122/92

    Betonerhaltung - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

  • BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01

    Aufzeichnungsträger

  • BGH, 17.02.2004 - X ZB 9/03

    "Signalfolge"; Begriff des Verfahrens; Schutzfähigkeit einer Signalfolge

  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99

    Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines

  • BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94

    "Handhabungsgerät"; Rechtsschutzbedürfnis für einen Verfahrensanspruch

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84

    "borhaltige Stähle"; Stand der Technik

  • BGH, 16.01.1990 - X ZB 24/87

    Rechtsfolgen beschränkter Verteidigung eines Patents

  • BGH, 16.02.1951 - I ZR 73/50

    Patentverletzung. Verfahrenspatent

  • OLG Köln, 21.02.2002 - 18 U 124/01
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2002 - U (Kart) 44/01

    Anmeldung eines Patents zur Entfernung von Verfahrenschemikalien aus labilen

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

    Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von §§ 19, 20 GWB bzw. Art. 102 AEUV einen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages begründen kann (vgl. hierzu: BGH, NJW-RR 2005, 269 ff. - Standard-Spundfass; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 181 - Orange Book).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
    Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von §§ 19, 20 GWB bzw. Art. 102 AEUV einen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages begründen kann (vgl. hierzu: BGH, NJW-RR 2005, 269 ff. - Standard-Spundfass; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 181 - Orange Book).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 122/14

    Bereits bloße Bewerbung eines Produkts im Internet mit Links zum Konzern ist

    Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von §§ 19, 20 GWB bzw. Art. 102 AEUV einen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages begründen kann (vgl. hierzu: BGH, NJW-RR 2005, 269 ff. - Standard-Spundfass; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 181 - Orange Book).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 123/14

    Auskunftserteilung bzgl. Angebots von mobilen Endgeräten zur Verwendung in einem

    Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von §§ 19, 20 GWB bzw. Art. 102 AEUV einen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages begründen kann (vgl. hierzu: BGH, NJW-RR 2005, 269 ff. - Standard-Spundfass; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 181 - Orange Book).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 157/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Selbstkonfiguration und

    Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von §§ 19, 20 GWB bzw. Art. 102 AEUV einen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages begründen kann (vgl. hierzu: BGH, NJW-RR 2005, 269 ff. - Standard-Spundfass; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 181 - Orange Book).
  • LG Mannheim, 07.04.2009 - 2 O 1/07

    Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu einem Vertragsangebot zwecks Abschluss

    Ergänzend hierzu hat das Oberlandesgericht Karlsruhe festgestellt, dass auch das kartellrechtliche Missbrauchsverbot in der Weise einen Kontrahierungszwang begründen kann, dass der Inhaber eines standardessentiellen Patents einen Lizenzvertrag jedenfalls zu solchen Bedingungen abschließen muss, die angemessen sind und denen gegenüber jegliche Änderung zu seinen Gunsten unangemessen wäre (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 181 Orange Book ) .
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 52/14
    Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von §§ 19, 20 GWB bzw. Art. 102 AEUV einen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages begründen kann (vgl. hierzu: BGH, NJW-RR 2005, 269 ff. - Standard-Spundfass; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 181 - Orange Book).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 51/14
    Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von §§ 19, 20 GWB bzw. Art. 102 AEUV einen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages begründen kann (vgl. hierzu: BGH, NJW-RR 2005, 269 ff. - Standard-Spundfass; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 181 - Orange Book).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 156/14
    Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von §§ 19, 20 GWB bzw. Art. 102 AEUV einen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages begründen kann (vgl. hierzu: BGH, NJW-RR 2005, 269 ff. - Standard-Spundfass; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 181 - Orange Book).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14
    Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von §§ 19, 20 GWB bzw. Art. 102 AEUV einen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages begründen kann (vgl. hierzu: BGH, NJW-RR 2005, 269 ff. - Standard-Spundfass; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 181 - Orange Book).
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